Allgemeine Geschäftsbedingungen Internet
(1) Geltungsbereich
Internetaufträge werden ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Firma iokom.
(2) Pflichten der Firma iokom
Die Firma iokom stellt dem Kunden einen von Ihr konzipierten Internetauftritt zur Verfügung der es dem Kunden ermöglicht sein gastronomisches Angebot im Internet zu bewerben und zu verkaufen. Die Firma iokom erbringt selbst oder durch Dritte die vertraglich vereinbarten Leistungen; dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich für die Bereitstellung des für die Dokumente benötigten Speicherplatzes. Eine Änderung des Internetauftritts ist, soweit nicht anders vereinbart, nur durch Firma iokom möglich.
(3) Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt der Firma iokom die für den Internetauftritt benötigten Informationen vollständig zu dem vertraglich vereinbarten Termin zur Verfügung. Er leistet ohne weitere Aufforderung durch Firma iokom jeweils fristgerecht die vertraglich vereinbarten Zahlungen; dies gilt auch, wenn er die in Satz 1 genannten Informationen nicht vollständig termingerecht erbringt.
(4) Abnahme
Nach Fertigstellung der Website ist die Firma iokom verpflichtet, dem Kunden die Website auf einem geeigneten Datenträger,zur Verfügung zu stellen oder passwordgeschützt auf einem vereinbarten benannten Server für Testzwecke und zur Voransicht zugänglich zu machen. Der Kunde ist zur Abnahme der Website verpflichtet, sofern die Website den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist in Textform (§ 126b BGB) zu erklären. Während der Fertigstellungsphase ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der Website zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Website den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
(5) Domainnamen im Internet
Soweit Gegenstand der Leistungen von der Firma iokom auch die Verschaffung und / oder Pflege eines oder mehrerer Domainnamen im Internet ist, tritt die Firma iokom lediglich als Vermittler zu den die Domainnamen im Internet vergebenden Organisationen auf. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Da die Firma iokom auf die Vergabe von Domainnamen im Internet keinen Einfluß hat, kann die Firma iokom keinerlei Gewähr dafür übernehmen, daß die für den Kunden beantragten und delegierten Domainnamen frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für Subdomains. Der Kunde stellt die Firma iokom von Ersatzansprüchen Dritter, die diese aufgrund einer unrechtmäßigen Verwendung eines Domainnamen im Internet oder einer Subdomain durch den Kunden stellen, frei. Der Kunde beauftragt die Firma iokom, den Domainnamen zu verwalten, was durch den Eintrag als Admin-C bei der registrierenden Organisation erfolgt. Sofern vertraglich vereinbart kann auch der Kunde selber als Admin-C eingetragen werden. Sofern die Firma iokom dem Kunden eine oder mehrere E-Mail-Adressen zur Verfügung stellt, ist die Firma iokom berechtigt, für den Kunden eingegangene Nachrichten zu löschen, sofern er diese nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt auf dem Mailserver abgerufen hat. Das Versenden von Emails mit identischem Inhalt an mehr als einhundert Empfänger im Monat ist untersagt. Ebenso ist das Versenden von Emails mit kommerzieller Werbung ohne Aufforderung des Empfängers, untersagt. Eine Zuwiderhandlung gegen vorgenannte Bestimmungen berechtigt die Firma iokom zur fristlosen Kündigung des Vertrages.
(6) Urheberrechte
Soweit die Firma iokom für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Dokumente entwickelt, liegt das uneingeschränkte Copyright © für die erstellten Dokumente bei der Firma iokom. Dem Kunden wird ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Dokumenten für die Dauer des Vertragsverhältnisses übertragen. Die Firma iokom ist ausdrücklich berechtigt, die erstellten Dokumente unter dem Hinweis erstellt von Firma iokom und oder mit einem Hyperlink auf die Internet-Präsenz der Firma iokom zu versehen. Bei Kündigung des Vertrages ist die Firma iokom berechtigt, alle Daten zu löschen, eine Wiederverwendung kann nur gegen Entgelt erfolgen. Sofern keine Marken- und Firmenrechte am verwendeten Domainnamen im Internet vorliegen, geht dieser bei Kündigung des Vertrages automatisch in den Besitz der Firma iokom über, sofern nicht anders vertraglich vereinbart.
(7) Datenschutz
Eigene Daten des Kunden
Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten und andere Informationen, die für die Erfüllung des Vertrages erforderlich sind, von der Firma iokom gespeichert werden. Die Firma iokom wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weitergeben. Dies gilt nur insoweit nicht, als die Firma iokom gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren, oder soweit internationale Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
Daten der Kunden des Kunden
Der Kunde überlässt die auf der Homepage eingetragenen Daten seiner Kunden der Firma iokom zur werblichen Verwendung. Soweit Kunden der Speicherung, Weitergabe oder sonstigen Verwendung Ihrer Daten widersprechen, teilt er dies der Firma iokom unverzüglich mit. Die Firma iokom sichert dem Kunden zu, die Daten im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen. Insbesondere löscht die Firma iokom unverzüglich solche Daten, die auf Wunsch des Berechtigten nicht gespeichert oder genutzt werden sollen.
(8) Freistellung
Der Kunde ist zur Prüfung der Legalität der von ihm gewünschten Leistungen und der von ihm für seinen Internetauftritt bereitgestellten Informationen, insbesondere zur Prüfung bestehender Urheberrechte, verpflichtet und haftet für den Inhalt des Internetauftritts. Der Kunde verpflichtet sich, Firma iokom im Innenverhältnis (zwischen dem Kunden und Firma iokom) von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von Firma iokom in Auftrag des Kunden publizierten Dokumente beruhen. Dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, für Urheber-, Lizenz-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen. Die Firma iokom ist nicht verpflichtet, die Inhalte der für den Kunden erstellten Dokumente auf etwaige Rechtsverstöße zu prüfen.
(9) Haftungsausschluss
Die Firma iokom haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Nutzung der von iokom angebotenen Leistungen entstehen. Die Firma iokom haftet insbesondere nicht für Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen, daß sein Internetauftritt nicht zu erreichen ist oder dass Emails verloren gehen oder verzögert weitergeleitet werden. Dies gilt nicht, wenn die Firma iokom den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat und mit dem Eintritt dieses Schadens bei Vertragsabschluß vernünftigerweise zu rechnen war. Soweit die Firma iokom nach den vorstehenden Bestimmungen für Schäden verantwortlich gemacht werden kann, so ist seine Haftung der Höhe nach auf das vereinbarte, maximal ein Jahresbetrag, beschränkt.
(10) Zahlungsbedingungen
Die Firma iokom stellt ihre Leistungen grundsätzlich wie folgt in Rechnung: die erstellten Dokumente und ihre Aktualisierungen werden gleichzeitig mit ihrer Veröffentlichung, der genutzte Speicherplatz und die Registrierung des Domainnamens halbjährlich im Voraus berechnet. Alle Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Die Zahlung erfolgt je nach Vereinbarung per Überweisung oder Bankeinzug. Ergeht bei erteilter Einzugsermächtigung eine Rücklastschrift an die Firma iokom, ist die Firma iokom berechtigt, die dafür entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Wird den Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen, schuldet der Kunde der Firma iokom vom Fälligkeitsdatum an zusätzlich Zinsen in Höhe von 10 % pro Jahr. Sollte sich der Kunde mehr als 4 Wochen in Zahlungsverzug befinden, ist die Firma iokom berechtigt, bis zum Ausgleich aller Forderungen den Internetauftritt des Kunden für Zugriffe Dritter zu sperren.
(11) Vertragsdauer / Kündigung
Der zwischen dem Kunden und der Firma iokom abgeschlossene Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragsdauer automatisch um jeweils 1 Jahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragsdauer von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wurde.
(12) Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis enstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist der Sitz des Lieferanten.(13)
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGBs ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Druck
(1) Geltungsbereich
Druckaufträge werden ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Fa. iokom.
(2) Gegenleistung
Preisangebote der Fa. iokom werden erst verbindlich, wenn die Fa. iokom den Auftrag bestätigt hat. Tritt mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss eine wesentliche Änderung von Preisfaktoren ein, so kann jeder Vertragspartner die Neufestsetzung des Preises auf dem Verhandlungswege verlangen.
Preise enthalten keine Mehrwertsteuer, wenn nichts anderes erwähnt ist. Preise gelten „ab Werk“. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
Nachträgliche Änderungen (sogen. Bestellerkorrekturen) einschließlich dem durch sie verursachten Maschinenstillstand werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Skizzen, Entwürfe, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
(3) Zahlung
Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten.
Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann die Fa. iokom Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen der Fa. iokom auch zu, wenn der Kunde sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt. Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Kunden binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.
Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
(4) Lieferung
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der Fa. iokom schriftlich bestätigt werden. Für Überschreitung der Lieferzeit ist die Fa. iokom nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, die die Fa. iokom nicht zu vertreten hat, verursacht werden (z.B.: verzögerte Zustellung durch die Produzenten, Zulieferer, Post, UPS, TNT etc.)
Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage des Einganges des Auftrages bei der Fa. iokom, insoweit alle Arbeitsunterlagen klar und eindeutig der Fa. iokom zur Verfügung stehen und in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vermerkt wurde; sie endet an dem Tag, an dem die Ware den Betrieb der Fa. iokom verlässt. Vereinbarte Lieferzeiten sind grundsätzlich nur Zirkatermine, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine schriftlich zugesagt wurden. Für die Dauer der Prüfung von übersandten Abzügen, Andrucken oder Ausfallmustern wird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen. Bei Lieferverzug kann der Auftraggeber erst nach Stellung einer Nachfrist die gesetzlichen Rechte geltend machen.
Gerät die Fa. iokom mit ihren Leistungen in Verzug, so ist Ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Die Nachfrist muss der Art und dem Umfang des Auftrages angemessen sein. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt davon unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden. Betriebsstörung im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, sowie Störungen in den Datenleitungen, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Davon unberührt bleiben die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage.
Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen. Verlangt der Kunden nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit und zwar erst mit erneuter Druckfreigabe.
(5) Lagerung von Druckerzeugnissen
Für den Auftragnehmer besteht keine Verpflichtung, Druckarbeiten, Stehsatz, Druckzylinder, Lochbänder, Filme, Papiere usw. nach Durchführung des Auftrages zu lagern, es sei denn, es wäre darüber eine besondere Vereinbarung mit dem Auftraggeber zustande gekommen; in diesem Fall trägt der Auftraggeber Kosten und Gefahr der Lagerung. Die Berechnung erfolgt jeweils im nachhinein für 3 Monate. Auch die vereinbarte Verpflichtung zur Aufbewahrung des Satzes erlischt, wenn der Auftraggeber die dafür berechneten Kosten nicht binnen 4 Wochen bezahlt.
(6) Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. iokom.
(7) Beanstandungen
Satzfehler werden nicht kostenfrei berichtigt; dagegen werden von dem Lieferanten infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist der „Duden“, letzte Ausgabe, maßgebend.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials können wir nur im Rahmen der Bedingungen des jeweiligen Zulieferanten verantwortlich gemacht werden. In einem solchen Fall treten wir auf Verlangen unsere Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber ab.
Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Kunden auf Satz und sonstige Fehler zu prüfen und dem Lieferanten druckreif erklärt zurückzugeben. Der Lieferant haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließendem Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Bei Änderung nach Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Auftraggebers soweit sie auf Gründen beruhen, die der Kunde zu verantworten hat.
(8) Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche
Die Fa. iokom haftet nur für Schäden, die von, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Ein nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehender Schadensersatzanspruch ist der Höhe nach auf den Auftragswert gezahlte Entgelt begrenzt. Gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises als Vorbehaltsware Eigentum der Fa. iokom.
(9) Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
(10) Urheberrecht
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Kunde allein verantwortlich. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, dem Lieferanten. Nachdruck oder Vervielfältigung – gleichgültig in welchem Verfahren – auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne schriftliche Genehmigung des Lieferanten nicht zulässig.
Druckplatten (Metallplatten, Steine usw.), Druckzylinder, Lithographien, Kopiervorlagen (Negative oder Diapositive auf Film oder Glas), Matern, Stanzen und dergl. bleiben Eigentum des Lieferanten (Druckerei), auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
Druckstöcke (Original- und Duplikatklischees) und Prägeplatten bleiben Eigentum des Lieferanten (Druckerei), es sei denn, dass sie gesondert in Rechnung gestellt werden.
Der Lieferant ist nicht verpflichtet, Umdrucke von Lithographien und Kopien von Kopiervorlagen an den Besteller zu liefern. Für fremde Druckstöcke, Manuskripte und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages vom Kunde binnen 4 Wochen nicht abgefordert sind, übernimmt der Lieferant keine Haftung.
Die Fa. iokom ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Kunde der Fa. iokom 20 Belege unentgeltlich. Die Fa. iokom ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
Der Auftraggeber darf das von der Fa. iokom gefertigte Werk nicht unter einem anderen Namen veröffentlichen. Dem Kunden ist es ohne Genehmigung der Fa. iokom nicht gestattet am Aufbau, der Gestaltung o.ä. des Werkes Veränderungen vorzunehmen oder diese bzw. Teile daraus zu veräußern. Dem Auftraggeber ist es ohne Genehmigung der Fa. iokom nicht gestattet, die von der Fa. iokom entwickelten und erstellten Inhalte und Layouts anderweitig zu verwenden.
(11) Namen- und Markenaufdruck
Der Auftragnehmer ist zum Aufdruck seines Firmennamens oder Markenbezeichnung sowie Kontaktdaten auf die zur Ausführung gelangenden Drucksorten auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers berechtigt.
(12) Datenschutz
Die Fa. iokom weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister der Fa. iokom im notwendigen Umfang weitergeleitet werden. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt.
(13) Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von der Fa. iokom nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
(14) Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist der Sitz des Lieferanten.
(15) Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.